Wir setzen auf dem von uns genutzten Grundstück Videoüberwachung ein.

 

Zweck der Videoüberwachung und Rechtsgrundlage

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unsere Interessen ergeben sich aus den vorgenannten Zwecken.

Um den schutzwürdigen Interessen unserer Beschäftigten Rechnung zu tragen findet die Videoüberwachung außerhalt der Betriebszeiten statt, montags bis freitags von 16.00 Uhr bis 6.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztags.

 

Empfänger / Weitergabe von Daten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung findet ausschließlich auf betriebseigenem Gelände und auf eigener Hardware statt.

Eine Weitergabe der Daten findet nur statt, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlange oder der Verdacht von strafbaren Handlungen besteht. In diesen Fällen geben wir die Daten ggf. an Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen diesen unter datenschutz@kraemer-industriebehaelter.de

 

Ihre Rechte als Betroffene/r

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 

Löschung von Daten

Daten aus der Videoüberwachung werden grundsätzlich nach Ablauf von 72 Stunden gelöscht. Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum, Handlungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen. Im Falle von Abwesenheit oder Krankheit des zuständigen Personals können Videoaufzeichnungen im Einzelfall bis zu 10 Tage erfolgen.

 

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.